In einem Streit zwischen den Unternehmen usedSoft und Oracle hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun entschieden: Der Weiterverkauf gebrauchter Software ist zulässig. Das gilt unabhängig davon, ob die Software auf einem Datenträger erworben worden ist oder per Download. Nicht zulässig ist aber die Aufteilung von Sammellizenzen.
Weitere Informationen:
Heise Online
Borncity
Oracles Ansprüche erscheinen mir auch aus der Luft gegriffen. Irgendwo muss eine Grenze gezogen werden, wie weit Unternehmen den Besitz noch nach dem Kauf bestimmen dürfen.